Schweizer Städte und Dörfer unterschiedlich gut mit Auto und ÖV erreichbar

(Last Updated On: Juni 9, 2013)

Reisezeit 2005 mit dem ÖV zu einer der fünf Kernstädte Zürich, Genf, Basel, Bern, Lugano

Die Beziehungen zwischen Infrastrukturausbauten und räumlicher Entwicklung sind vielfältig, die Wechselwirkungen und Wirkungsstärken entsprechend komplex. Eine Studie des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE macht nun deutlich, wie gut erreichbar Schweizer Gemeinden sind und welche regionalen Unterschiede bestehen. Die Grundlagen zur Studie liefert die Verkehrsmodellierung des Bundes, die es ermöglicht, alle Reisezeiten zwischen den Schweizer Gemeinden für den motorisierten Individualverkehr wie auch für den öffentlichen Verkehr zu errechnen.

Die berechneten Reisezeiten belegen allesamt das allgemein hohe Erreichbarkeitsniveau in der Schweiz. Unterschiede bei der Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr und dem öffentlichen Verkehr sind nach wie vor vorhanden. Während die Kernstädte Zürich, Basel, Bern, Genf und Lugano sowie die angrenzenden, dicht besiedelten Agglomerationen von Strasse und Schiene ähnlich gut erschlossen sind, zeigt sich der Vorteil des Autos in peripheren, weniger dicht besiedelten Regionen, das auch abseits der Hauptverkehrsachsen die Räume flächig erschliessen kann.

Vom Mittelland aus erreicht man mindestens eines der fünf Zentren mit dem Auto in weniger als einer Stunde. Längere Autofahrten müssen Bewohner und Bewohnerinnen der Walliser- und Bündnertäler in Kauf nehmen. Schlechter sieht die Bilanz für den öffentlichen Verkehr aus. Hier steigen die Reisezeiten – je nach Region und Lage – bereits im peripheren Raum um die Agglomerationen rasch auf eine Stunde und mehr.

Die Autoren der Studie schlagen vor, die Raum- und Verkehrsplanung verstärkter aufeinander abzustimmen. In die Beurteilung der künftigen Ausbauten des Strassen- und Schienennetzes sind auch die räumlichen Auswirkungen mit einzubeziehen; insbesondere soll damit der Zersiedlung Einhalt geboten werden. Der Bericht liefert auch Entscheidungsgrundlagen für die Nutzungsplanung der Gemeinden. Wohn- und Arbeitsgebiete sollen – so sieht es der Ständerat im Rahmen der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vor – durch das öffentliche Verkehrsnetz angemessen erschlossen sein.


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