Initiative Faire Steuern – Für Familien – chancenloser Kompromissvorschlag des Regierungsrates

(Last Updated On: Februar 14, 2012)

Der Berner Regierungsrat hat heute erneut einen durch und durch pragmatischen Mittelweg zwischen der Initiative „Faire Steuern – Für Familien“  und dem Antrag der Kommission vorgestellt. Der Gegenvorschlag wird im Grossrat allerdings chancenlos sein, da die bürgerlichen Parteien beschlossen haben, den Staat Bern zu Gunsten der Vermögenden auszuhungern. Was das bedeutet, haben wir ja erst gerade bei der Streichung von Schullektionen auf der Unterstufe gesehen.

Pragmatisch wenn auch sehr unschön ist das Festhalten der Regierung an der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer mit Wohnsitz im Kanton Bern. Die Pauschalbesteuerung ist ja letztendlich nicht anderes als eine legalisierte Variante der Steuerhinterziehung ohne Bankgeheimnis.

Der Gegenvorschlag des Regierungsrates hätte für den Kanton Mehreinnahmen von voraussichtlich 70 Millionen Franken zur Folge, wobei  es sich bei diesen „Mehreinnahmen“ nur um die teilweise Korrektur der zu hohen Steuersenkung handelt, welche der Grosse Rat vor ziemlich genau zwei Jahren beschlossen hat. Eine Annahme der Initiative brächte Mehreinnahmen von rund 80 Millionen Franken, der Vorschlag der vorberatenden Kommission hingegen würde zu zusätzlichen Steuerausfällen von rund 18 Millionen Franken führen.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 14. Februar 2012

Aufgrund der angespannten Finanzlage hält der Regierungsrat bei der Initiative «Faire Steuern – Für Familien» am Gegenvorschlag fest, den er im Frühjahr 2011 verabschiedet hatte. Mit diesem Mittelweg weicht der Regierungsrat von der Haltung der vorberatenden Kommission ab, welche im Januar 2012 dem Grossen Rat empfohlen hat, die Untergrenze des steuerbaren Einkommens bei der Aufwandbesteuerung auf 200’000 Franken festzusetzen und auf eine Erhöhung der Einkommens- und Vermögensteuer zu verzichten. Die Regierung divergiert mit ihrem Gegenvorschlag in einzelnen Punkten auch von der Initiative: So soll aus standortpolitischen Gründen im Kanton Bern eine Aufwandbesteuerung weiterhin möglich bleiben, allerdings mit einem steuerbaren Einkommen von mindestens 400‘000 Franken.

> vollständige Medienmitteilung

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