Behindert die Berner Staatsanwaltschaft unnötig die Arbeit der Medien?
Diese Woche hat der Regierungsrat die Antwort auf meine Interpellation „Behindert die Berner Staatsanwaltschaft unnötig die Arbeit der Medien?“ publiziert. Auslöser für die Interpellation war ein Artikel in der NZZ letzten Frühling. Positiv an der Antwort finde ich, dass entgegen meiner Befürchtung, für die Einsichtnahme in einen Strafentscheid auch nach Ablauf der 30-tägigen Frist keine Zustimmung der betroffenen Person notwendig…
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