Waldgesetz Kanton Bern – Onlinepetition gegen das Bikeverbot auf Waldwegen

(Last Updated On: Februar 13, 2012)

Die geplante Änderung des Waldgesetzes im Kanton Bern hat in den letzten Wochen hohe Wellen geworfen. Geht es nach dem Kanton Bern, sollen Velofahrer gänzlich von den unbefestigten Waldwegen verbannt werden, bzw. im Wald soll Biken nur noch auf den befestigten Waldstrassen erlaubt sein. Die in Artikel 22 gegenüber der geltenden Fassung vorgesehene Einschränkung auf die Benutzung von befestigten Waldstrassen ist eindeutig zu restriktiv. Insbesondere das „Biken“ verliert damit erheblich an Attraktivität. Eine gesunde und umweltschonende Sportart, welche in einigen Regionen auch von touristischer Bedeutung ist, wird damit unnötig in die Illegalität gedrängt. Aus Aufwandgründen sind kaum systematische Kontrollen möglich und das Risiko ist damit gross, dass die Vorschrift regional sehr unterschiedlich wenn nicht gar willkürlich durchgesetzt wird.

Meiner Meinung nach darf man aber nicht einfach verdrängen, dass zumindest lokal durchaus Konfliktpotential zwischen Bikenden und anderen Waldbenutzern bestehen kann. Davon sind aber nur einige wenige Wälder vor allem in der näheren Umgebung der Agglomerationen betroffen. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit sollte deshalb nicht das Biken auf Waldwegen generell verboten, sondern in den betroffenen Wäldern lokale Lösungen für lokale Probleme gesucht werden. Dies können neben Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen in gravierenden Fällen durchaus auch lokal begrenzte Verbote für die Nutzung der unbefestigten Waldweges sei, wie dies ja auch Artikel 21 Absatz 2 ermöglicht. Die geltende Fassung von Artikel 22 sollte deshalb beibehalten werden.

Meiner Einschätzung nach ist dieser Teil der Waldgesetzrevision nach den verschiedenen negativen Reaktionen auch aus Kreisen des Tourismus und der Förster zwar politisch gestorben, schaden kann das Unterschreiben der Online-Petition gegen das Bikeverbot von Swiss-Cycling aber trotzdem nicht, den die Waldbesitzer sind im Grossen Rat gut vertreten und was genau der Hintergrund bzw. die Motivation für die vorgeschlagene Gesetztesänderung war, ist mir bisher nicht klar.

Direkter Link zur Online-Petition

1 Kommentar

  1. hula

    Doch, der Hintertergrund ist klar. Rudolf von Fischer, Vorsteher des Amtes Wald der Volkswirschaftsdirektion des Kantons Bern ist Jäger. Er war auch Präsident des bernischen Jagdverbandes. Der Rest der Revisison des Waldgesetzes ist mehr oder weniger sinnvoll und da wollte der Scheff noch ein kleines Geschenk an seine 2’500 Jägerkollegen mit in die Revision verpacken und damit 50’000 aktiven Bikern im Kanton ans Bein pinkeln. Klientelpolitik oder wie hiess das früher als es noch nicht Alltag war?

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