Weniger Bürokratie im Kanton Bern

(Last Updated On: Februar 1, 2011)

Heute hätte im Grossen Rat meine Motion „Abschaffung der Karenzfrist für Neuzuzüger bei Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten“ behandelt werden sollen. Damit hätte vor allem der Aufwand bei den Gemeinden vermieden werden sollen, welcher dadurch entsteht, dass neu zugezogene Bürger während drei Monaten zwar in Bundes- und Kantonsangelegenheiten stimmberechtigt sind, nicht aber in Gemeindeangelegenheiten, weshalb die Abstimmungscouvert separat zusammengestellt werden müssen und weshalb es bei der Gemeinde immer wieder zu Anfragen von Bürgern kommt, welche meinen, nicht alle Unterlagen erhalten zu haben.

Leider hat sich gezeigt, dass eine Gesetzesänderung nicht reicht, sondern auch die Berner Verfassung angepasst werden müsste. Der Aufwand für die geforderte Änderung wäre also sehr beträchtlich und gleichzeitig der Erfolg auch nicht gewiss gewesen, da gemäss einer Umfrage bei den Gemeinden die meisten mit dem heutigen System leben können. Vermutlich hat dies mit der recht kleinen Grösse der meisten Gemeinden und entsprechend wenig Fällen  zu tun.  Da es keinen Sinn macht, den Aufwand bei den Gemeinden zu Lasten von Mehraufwand beim Kantonszu verringern, habe ich die Motion heute morgen deshalb zurückgezogen.

Fazit: Unsere Verfassung enthält zu detaillierte Regeln, was auch kleinste Reformen erschwert. Es ist unbefriedigend, wenn eventuell in baldiger Zukunft Auslandschweizer in Gemeindeangelegenheit stimmberechtigt sein sollen, während es in der Gemeinde wohnhafte Stimmberechtigte nicht sind. Bei der nächsten Verfassungsreform sollte ein neuer Anlauf genommen werden , um die Karenzfrist abzuschaffen.

3 Kommentare

  1. Bodeständix

    Seltsam. Das hab‘ ich gar nicht gewusst, dass es eine solche Karenzfrist für Neuzuzüger bei Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten gibt. Welch‘ alter Zopf wird da noch geritten? Ist das in anderen Schweizer Kantonen gleich geregelt?
    Weg damit!

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  2. Harald Jenk

    Eine aktuelle Übersicht habe ich nicht. 2002 waren es gemäss einer Publikation von Adrian Vatter etwa die Hälfte der Kantone, welche eine Karenzfrist kannten, wovon wiederum die Hälfte die maximale Dauer von 3 Monaten ausschöpften. Im Kanton Bern scheint man insbesondere Angst vor separatistisch gesinnten Jurassiern zu haben, welche mittels kurzfristiger Wohnsitznahme eine entsprechende Abstimmung im Berner Jura beeinflussen könnten.

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  3. Beni Stöckli

    Skandal! Von der Karenzfrist wusste ich auch nicht, bis ich nun von meinen politischen Rechten enthoben wurde, an den Thuner Gemeindewahlen teilzunehmen, weil es noch keine 3 Monate seit meiner offiziellen Anmeldung her sind. Ich habe noch keine(!) Wahl oder Abstimmung ausgelassen und fühle mich gerade ein bisschen mies, weil ich es dieses Mal nicht kann. Kantonsverfassung hin oder her, die Juraabstimmung ist durch…bitte reichen Sie den Vorstoss erneut ein! Die Karenzfrist gehört abgeschafft (oder zumindest überarbeitet)! Wer einen gültigen Mietvertrag in einer Gemeinde hat, soll abstimmen können.

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