Die im Kanton Bern zugelassenen Notare sollen sich dem freien Wettbewerb stellen. Zudem soll die Anzahl der für die Bürgerinnen und Bürger zwingenden notariellen Handlungen reduziert werden. Dazu ist insbesondere eine Revision des Notariatsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen mit folgenden Schwerpunkten durchzuführen:
1. Abschaffung der Mindestgebühr
2. Ersetzen der Gebühr nach Geschäftssumme durch eine Gebühr nach Aufwand
3. Reduktion der Handlungen, die zwingend durch einen Notar durchgeführt werden müssen
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