Praxisnahe Handhabung der Videoüberwachung

Der Regierungsrat schafft die gesetzlichen Grundlagen, dass die „zuständige Behörde“ gemäss Artikel 51, 51a und 51f Polizeigesetz und gemäss Videoverordnung die Exekutive oder eine Delegation der Exekutive ist.

> Detailinformationen, Begründung und Antrag des Regierungsrates

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