
Siegel der Bundesverfassung von 1848
Auf die Frage “Wann wurde die Schweiz gegründet” würden die meisten Schweizerinnen und Schweizer wohl mit dem 1. August 1291 antworten. Doch selbst im Bundesbriefmuseum in Schwyz, welches ich im September im Rahmen des Legislaturausfluges des Grossen Rates besucht habe, wird darauf aufmerksam gemacht, dass der mit 1291 datierte Bundesbrief schon nach wenigen Jahrzehnten in Vergessenheit geraten hat war, und kaum die Bedeutung hatte, die im heute zugeschrieben wird. Auch der 1. August ist historisch nicht belegt. Im Bundesbrief heisst es lediglich «im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.»
Zumindest für die moderne Schweiz, wie wir sie heute kennen, eignet sich das Jahr 1848 mit der Genehmigung der ersten gesamtschweizerischen Verfassung ohnehin viel besser als Gründungsjahr. Nationalrätin Margrit Kiener-Nellen wollte es in einer Anfrage an den Bundesrat noch genauer wissen, und frage gar nach dem Gründungstag. Die recht philosofische Antwort des Bundesrates ist lesenswert und bei allen Vorbehalten lässt er sich sogar dazu verleiten, den 12. September 1848 als den am besten zu begründenden Gründungstag zu nennen. An diesem Tag hat die Tagsatzung nämlich beschlossen, dass die Kantone in ihren Abstimmungen der neuen Bundesverfassung zugestimmt haben. An diesem Tag verloren die Kantonsverfassungen damit ihren Rang als vorbehaltlos höchste Verpflichtung, und auch die im Sonderbundskrieg unterlegenen Kantone nahmen dies hin.




